Die Kostenrückerstattung kann im Anschluss an die Therapie über die jeweilige Krankenkasse erfolgen.
1. Verordnung
Für eine physiotherapeutische oder osteopathische Behandlung ist eine Verordnung vom Hausarzt oder Facharzt notwendig.
2. Bewilligung
Die Verordnung muss bei den meisten Krankenkassen vor Therapiebeginn bewilligt werden.
3. Termin
Terminvereinbarungen können telefonisch, per Mail oder über das Kontaktformular gemacht werden.
4. Einreichen
Nach der Behandlungsserie kann die bezahlte Rechnung bei der zuständigen Krankenkasse zur Kostenrückerstattung eingereicht werden. Der Restbetrag kann über eine eventuell bestehende private Zusatzversicherung geltend gemacht werden.